Das Stadtfest Luzern ist ein Fest der Herzen. Denn mit dem Reinerlös aus dem Verkauf der Festabzeichen unterstützt die Stiftung «LUZERN HILFT» Jahr für Jahr gemeinnützige Institutionen. Seit 1972 wurden Unterstützungsbeiträge von über 3,3 Millionen Franken ausbezahlt.
Die Stiftung «LUZERN HILFT» sammelt seit Jahrzehnten Geld für soziale Projekte und gemeinnützige Zwecke. Die Spendengelder kamen bereits vielen Institutionen und damit den Menschen im Kanton Luzern zugute. Bisher kamen so über drei Millionen Franken zusammen. Hilfe direkt aus der Nachbarschaft also – «vo Lozärn – för Lozärn».
Die Stiftung legt besonderen Wert auf eine ausgewogene Verteilung der Gelder. Profitieren sollen Menschen unterschiedlicher Generationen und Kulturen. Unterstützt werden Bewohner von Stadt und Land sowie Menschen mit Behinderung und andere Bedürftige. Auch dieses Jahr will die Stiftung «LUZERN HILFT» wieder gemeinnützige Institutionen in der Nähe unterstützen.
Die Stiftung «LUZERN HILFT» unterstützt Institutionen, Projekte, Angebote und Dienstleistungen, die der Bevölkerung des Kantons Luzern zu Gute kommen. Insbesondere werden Anschaffungen und Sachhilfen unterstützt.
Die Zuwendungen sollen Not lindern helfen, Hilfe zur Selbsthilfe fördern und soziale, gesellschaftliche und/oder kulturelle Aspekte in einem hohen Masse berücksichtigen.
Die Projekte sollen der sozialen Unterstützung von benachteiligten Menschen und Gruppierungen dienen: Menschen mit besonderen Schwierigkeiten, Behinderungen und Beeinträchtigungen oder in besonders schwierigen Lebenslagen.
Auch kulturelle und gesellschaftliche Aspekte spielen bei der Beurteilung der Gesuche eine Rolle: Bei Projekten, die gemeinschaftsfördernd, Generationen verbindend, integrations- und migrationsunterstützend sind und Initiativen und Engagements insbesondere von jungen Menschen in der Freiwilligenarbeit und Mitwirkung im öffentlichen Leben dienen. Gesuche können von Institutionen, Organisationen, Vereinen und Gruppierungen gestellt werden, die im Kanton Luzern domiziliert sind. Einzelhilfen können nicht gewährt werden.
Postadresse:
Stiftung LUZERN HILFT
Postfach 3905
6002 Luzern
Bankkonto der Stiftung:
Luzerner Kantonalbank
IBAN: CH71 0077 8010 0166 3210 2
PC 60-41-2
Einzureichende Unterlagen:
Gesuche sind mit dem Gesuchseingabe-Formular bis jeweils spätestens bis Ende März an die Stiftung einzureichen. Über die Gesuche entscheidet der Stiftungsrat jeweils im April endgültig.
Ferien und Freizeit für Kinder, Jugendliche und Erwachsenemit einer geistigen Behinderung
Renovation ehemaliges Kapuzinerkloster für als therapeutische Wohngemeinschaft
Behindertengerechtes Ausbauen von Wohnungen im Himmelrich als Sozialraum
Einrichtungserneuerung einer Tagesbetreuung für Menschen mit Demenz
Unterstützungsbeitrag für Beratung gewaltbereiter Männer ohne finanzielle Mittel
Unterstützung an zusätzliche Lagerwoche für behinderte Kinder
Unterstützungsbeitrag an Hilfsangebot für männliche Opfer von häuslicher Gewalt
Jetzt bewerben
Programm
Jetzt Partner werden